Unternehmensangaben nach § 5 TMG und §§ 2 und 3 DL-InfoV
RTC Gyo Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
Telefonzentrale: +49(421) 32 27 16 – 0
Telefax: +49 (421) 32 27 16 – 40
E-Mail: info@rtc-gyo.de
Internet: www.rtc-gyo.de
Geschäftsführer
WP StB Frank Fruggel
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wurden alle in Deutschland verliehen.
Sitz
Bremen – Amtsgericht Bremen HRB 32247 HB
Zweigniederlassung: Goethestraße 17, 27374 Visselhövede
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE311569994
Zuständige Kammern
Steuerberaterkammer Bremen, Am Wall 192, 28195 Bremen
Berufsrechtliche Regelungen
Steuerberater
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG), Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB) sowie Steuerberatervergütungverordnung (StBV). Die berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater können in deutscher Sprache auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de eingesehen werden.
Gemäß § 76 Abs. (2) Nr. 3 StBerG führt die zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Mandant ein Vermittlungsverfahren durch und erteilt hierzu nähere Auskünfte.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. AAB’s
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst
- Deutschland,
- Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder. - Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
- Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Somit entspricht der räumliche Geltungsbereich mindestens den Anforderungen des § 67 StBerG und der §§ 51 ff DVStB.
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Fotos
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